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Gerätekalibrierung für Temperatur und Feuchte

Exakt kalibriert. Präzision dokumentiert.

Akkurat der Service, der Sie entlastet.


Wir kalibrieren für Sie alle Messgeräte in Ihrem Labor, die die Temperatur und Luftfeuchtigkeit bestimmen. Da diese beiden Faktoren bei bestimmten Experimenten, Prozessen und Messungen in den Bereichen Materialforschung, Biologie, Chemie oder Pharmazie eine wichtige Rolle spielen, sorgen wir mit unserem Kalibrierungsservice für eine gleichbleibende, zuverlässige Qualität. So helfen wir mit unserer Erfahrung und unserer Expertise mit, dass Sie in Ihrem Labor genaue und reproduzierbare Ergebnisse erzielen können.

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Kalibrierauftrag/Anleitung

Bitte füllen Sie Ihre Adress-/Kontaktdaten vollständig aus und beachten Sie Folgendes bei dem Ausfüllen der Geräteliste:
 

  • Die Spalten für die Kalibrierung bitte nacheinander von links nach rechts ausfüllen.
  • Prüfpunkte pro „Gerätebezeichnung“ untereinander listen; hierbei sind nur die Spalten Kanalbeschreibung“, „Zertifizierung“ und „Prüfpunkt“ auszufüllen, die ersten 3 Spalten („Gerätebezeichnung“, „Stückzahl“ und „Gerät mit Anzeige/Skala“) nur einmal mit dem ersten Prüfpunkt ausfüllen, bei den weiteren Prüfpunkten Spalten bitte leer lassen.
  • „Gerät mit Display/Skala“ beinhaltet auch Glasthermometer; bei Geräten ohne Anzeige wird durch den zusätzlichen Aufwand eine kleine Gebühr berechnet (siehe Kalibrierauftrag).
  • Zur „Kanalbeschreibung“: 
    –   Als „interner Sensor“ wird ein Temperaturfühler bezeichnet, der fest im Inneren des digitalen Gerätes verbaut ist. Alternativ kann es sich auch um ein Glasthermometer handeln.
    –   Ein „externer Sensor“ wird z.B. über ein Anschlusskabel an das digitale Messgerät angeschlossen. Besitzt ein Gerät nur einen externen Sensor, so ist „externer Sensor Nr. 1“ auszuwählen, auch wiederholt, wenn dieser bei unterschiedlichen Prüfpunkten kalibriert werden soll.
    –   Bei einem Gerät mit mehreren externen Sensoren müssen diese durchnummeriert werden, sowohl am Fühler, als auch analog auf gleiche Weise im Kalibrierauftrag.


Beispiel zum Befüllen des Kalibrierauftrages: 

5 Datenlogger sollen auf die gleiche Art kalibriert werden:
Standard-ISO-Kalibrierung, interner Sensor bei Prüfpunkt +25°C, externer Sensor #1 bei -80 °C, -20 °C und +8 °C.
 

Gerätebezeichnung Stückzahl Gerät mit Display/ Skala Kanalbeschreibung Zertifizierung Prüfpunkt
Datenlogger 5 ja Interner Sensor ISO 9000, Temperatur von 0 bis +25°C 25 °C
Externer Sensor Nr. 1 ISO 9000, Temperatur von -90 bis -21°C -80 °C
Externer Sensor Nr. 1 ISO 9000, Temperatur von -20 bis -1°C -20 °C
Externer Sensor Nr. 1 ISO 9000, Temperatur von 0 bis +25°C 8 °C

Alle wichtigen Informationen zu unserem Kalibrierungsservice auf einen Blick:

 
  • Kalibrierung von Messgeräten aller Marken und Hersteller, unabhängig von der Einkaufsquelle
  • Anfangskalibrierung von Neugeräten auf Wunsch
  • Rasche Bearbeitung, exzellente Servicequalität, attraktive Preise
  • Auftragserteilung ganz einfach über das downloadbare Formular auf unserer Website
  • Bearbeitungszeit: ca. 10 bis 15 Arbeitstage für Standardkalibrierungen
  • Die Preise für die jeweilig benötigte Kalibrierung entnehmen Sie bitte dem „Kalibrierauftrag Messgeräte“
  • Für den Versand fällt eine Pauschale von 10,- € an (2,50 € für Verpackung + 7,50 € für Versand)
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen für Kalibrier- und Wartungsservice von Messgeräten
  • Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an kalibrierungen@carlroth.de oder telefonisch unter 0721 5606-166
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Kalibrier-Möglichkeiten für Messgeräte

Temperatur

Feuchte

von bis von bis
Standard-ISO-Kalibrierung -90 °C 1200 °C 0 %rF (20 °C) 100 %rF (20 °C)
Standard-ISO-Kalibrierung für IR* -20 °C 450 °C N/A N/A
DAkkS-Kalibrierung -80 °C 1200 °C

*IR = Infrarot-Sensor
Kalibrierung im Überblick: Verfahren, Gültigkeit, Intervalle

Die Kalibrierung ist ein Messprozess, bei dem die Messwerte eines zu prüfenden Gerätes mit einem Referenzgerät, dessen Genauigkeit und Messunsicherheit bekannt sind, verglichen werden. Diese Messwertabweichung bzw. der systemische Fehler wird anschließend in einem Kalibrierzertifikat dokumentiert.
 

Es werden zwei unterschiedliche Kalibrierungsarten unterschieden:

  • Standard-ISO-Kalibrierung (unter Laborbedingungen)
  • DAkkS-Kalibrierung (durch ein akkreditiertes Labor, mit rückführbaren Geräten)


Während der Kalibrierung wird ausschließlich die Messwertabweichung ermittelt, sie beinhaltet keine Reparatur oder Justage (Anpassung des Messgerätes auf Basis der Ergebnisse).

Die Gültigkeitsdauer eines Kalibrierzertifikats wird nicht gesetzlich bzw. normativ festgelegt, sondern hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Entscheidung darüber liegt z.B. bei Qualitätsmanagementsystemen, d.h. Unternehmen legen die Kalibrierintervalle basierend auf internen Qualitätsrichtlinien (z. B. nach ISO 9001 oder ISO 13485) selbst fest. 

Typische Kalibrierintervalle liegen je nach Gerät und Einsatzbereich zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, wobei die regelmäßige Überprüfung der Messgenauigkeit entscheidend ist.

Im Allgemeinen ist die Kalibrierung ein freiwilliger Prozess zur Überprüfung der Messgenauigkeit eines Geräts ist. 

Standard-ISO-Kalibrierung

Die Standard-ISO-Kalibrierung (=Werksprüfschein) findet unter Laborbedingungen statt und wird nach internen oder herstellerseitigen Standards durchgeführt. Eine übergeordnete Norm oder gesetzliche Vorgabe zur Durchführung gibt es nicht. Die Kalibrierung erfolgt oft in einem nicht akkreditierten Labor, die Rückführbarkeit ist normalerweise durch ein Messgerät mit höherwertigem Kalibrierzertifikat (z.B. DAkkS-Kalibrierung) gewährleistet. 

Die Standard-ISO-Kalibrierung erfüllt viele industrielle / laborbezogenen Anforderungen, sie ist aber für behördliche oder gesetzliche Anforderungen nicht immer ausreichend. 

DAkkS-Kalibrierung

Die DAkkS-Kalibrierung wird von einem durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Kalibrierlabor durchgeführt. Sie stellt die höchste Qualitätsstufe der Kalibrierung in Deutschland dar und unterliegt der strengen Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17025-Norm. Dadurch ist das Messgerät rückführbar auf nationale Standards und im Rahmen der ISO 9000 Qualitätssicherungsnorm einsetzbar.

Insbesondere die internationale Anerkennung ist geregelt durch die European Cooperation for Accreditation (EA), der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) und des International Accreditation Forum (IAF) 

Abgrenzung zur Eichung

Die Eichung/Konformitätsbewertung ist ebenfalls ein Verfahren zur messtechnischen Überprüfung, sie unterliegt jedoch dem Mess-/und Eichgesetzt und darf ausschließlich von einer staatlich ermächtigten Stelle (Eichamt) vorgenommen werden. Voraussetzung ist eine Zulassung für die Eichung (Baumusterprüfung), ohne die Messgeräte nicht geeicht werden dürfen. 

Ein geeichtes Gerät muss nicht gleichzeitig ein sehr genaues Gerät sein, die Eichung bestätigt im Endeffekt nur, dass gesetzlich vorgegebene Eichfehlergrenzen eingehalten werden. Weiterhin ist die Eichung begrenzt gültig und muss in festgelegten Intervallen erneuert werden.

Die Eichung ist i.d.R. bei Messgeräten erforderlich, deren Messgenauigkeit im öffentlichen Interesse liegt, wie z. B. bei Waagen im Handel oder Zapfsäulen an Tankstellen. Eine vorgeschriebene Eichpflicht für Thermometer besteht jedoch nicht. Daher reicht hier in der Regel ein Kalibrierzertifikat aus.

Anwendungsbeispiele für Kalibrierungen

Die nachfolgenden Beispiele sind die Anwendungen, bei denen man in der Regel kalibrierte Messgeräte (Standard-ISO-Zertifikat) einsetzt. Um diese Messgeräte wiederum zu überprüfen, werden dann Messgeräte mit einer höherwertigen Zertifizierung (DAkkS-Kalibrierung) benötigt. 
 

1. Pharmazeutische Industrie & Medizin 

  • Lagerung von Impfstoffen und Medikamenten (z. B. bei -80 °C in Ultratiefkühlschränken) 
  • Sterilisationsprozesse (z. B. Validierung von Autoklaven bei +121 °C) 
  • Temperaturüberwachung in Reinräumen und Laboren 


2. Lebensmittelindustrie & HACCP 

  • Temperaturkontrolle in Kühlhäusern und Transportketten (z. B. bei -18 °C für Tiefkühlprodukte) 
  • Pasteurisierungs- und Sterilisationsprozesse in der Produktion 
  • Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit 


3. Chemische & industrielle Prozesse 

  • Herstellung von chemischen Produkten mit spezifischen Temperaturanforderungen 
  • Überwachung von Hochtemperaturprozessen (z. B. in Öfen oder Produktionsanlagen) 
  • Kalibrierung von Referenzthermometern für interne Qualitätskontrollen 


4. Forschung & Entwicklung 

  • Materialtests bei definierten Temperaturen 
  • Wissenschaftliche Messungen in Laboren und Prüfstellen 
  • Vergleichs- und Referenzmessungen für neue Produkte 


5. Luft- und Raumfahrt & Automobilindustrie 

  • Klimakammern für Material- und Bauteiltests 
  • Temperaturüberwachung in Windkanälen oder Motorprüfständen 
  • Präzisionsmessungen für Sensorkalibrierungen 
Informationen auf dem Kalibrierzertifikat/Musterzertifikate

Standard-ISO-Kalibrierung:
 

  • Name und Adresse des Kalibrierlabors
  • Eindeutige Zertifikatsnummer (alternativ identisch mit Seriennummer)
  • Datum der Kalibrierung
  • Gerätetyp / Modellbezeichnung 
  • Seriennummer oder Inventarnummer (wenn nicht wie oben Seriennummer und Zertifikatsnummer gleich sind) 
  • Tatsächliche Messwerte des Geräts versus Referenzwerte 
  • Messabweichung (Differenz zwischen Messgerät und Referenz), meistens als Angabe der Messunsicherheit 
  • Referenzstandard (mit Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, z. B. PTB, DKD, DAkkS) 

Die DAkkS-Kalibrierung wird eindeutig in der EN17025 mit allen untergeordneten Leitlinien geregelt. Es enthält alles, was bereits bei einem ISO-Zertifikat gefordert wird und zusätzlich:
 

  • DKD- bzw. DAkkS-Nummer der akkreditierten Stelle 
  • Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, etc.) 
  • Verwendete Messmethode 
  • Messunsicherheit und die Art der Messunsicherheit 
  • Falls erforderlich: Konformitätsbewertung (ob das Gerät innerhalb der vorgegebenen Toleranzen liegt) 
  • Angabe, ob die Kalibrierung nach ISO 17025 akkreditiert wurde 
  • Unterschrift des Kalibrierverantwortlichen 


Die Gestaltung des DAkkS-Scheines ist weitgehend vorgeschrieben und wird durch die entsprechende Behörde DKD (DAkkS) regelmäßig überprüft. Ebenso werden alle dazugehörenden Prozesse von der Behörde geprüft. 

Besondere Bedingungen für Kalibrier- und Wartungsservice von Messgeräten

§ 1) Allgemeine Begrifflichkeiten

Die im Folgenden verwendete Begrifflichkeit „der Kunde“ ist geschlechtsneutral zu verstehen und schließt Kunden und Kundinnen ein. Der Begriff „DAkkS“ steht für Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, „DKD“ für Deutscher Kalibrierdienst.
 

§ 2) Beauftragung und Unbedenklichkeitserklärung 

Die Auftragserteilung erfolgt über ein elektronisches Auftragsformular. Kundeneigene IDs der Geräte werden nur in die Kalibrierscheine übernommen, wenn sie vom Kunden im Auftragsformular übermittelt wurden. Ein Kundenauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Kunde mit der Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt (Datum und Namensangabe unterhalb des Feldes Nr. 2 des Kalibrierauftragsformulares), dass von allen eingesandten Geräten keine Gefahr durch vermeidbare Kontamination ausgeht. Ohne diese Erklärung sind wir nicht zur Bearbeitung verpflichtet. Die Erklärung der Unbedenklichkeit erfolgt durch die Übermittlung des Auftragsformulars.

 
§ 3) Reinigung, Wartung und Reparatur

Sind bei Kalibrieraufträgen Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich werden diese bis zu einem Betrag von 30,- € zzgl. MwSt. pro Messgerät ohne Rückfrage durchgeführt und berechnet. Sollten größere Reparaturen (Reparaturkosten über 30,- € zzgl. MwSt. pro Messgerät) notwendig sein, wird vorab Rücksprache mit dem Kunden gehalten und ggf. ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Die Arbeiten gemäß Kostenvoranschlag werden erst nach Kundenfreigabe erledigt. 
 

§ 4) Kalibrierung 

Die Kalibrierung erfolgt entweder gemäß der DIN EN ISO 9001 auch Werks- bzw. ISO-Kalibrierschein genannt, oder als DAKKS-Kalibrierung gemäß DIN EN 17025. Der Kunde entscheidet im Auftragsformular welche Kalibrierung er wünscht. Ebenso gibt der Kunde im Auftragsformular die Messpunkte, bei denen das Messgerät geprüft wird, an. 
 

§ 5) Messunsicherheiten 

Die DAkkS-Kalibrierscheine enthalten zu allen Messreihen die zugehörigen Messunsicherheiten. Diese werden entsprechend den Regelungen der DAkkS bzw. des DKD ermittelt und berücksichtigen die kleinste angebbare Messunsicherheit gemäß der Akkreditierungsurkunde. Bei Entscheidungen zu Toleranzen/Fehlergrenzen werden die Messunsicherheiten nicht berücksichtigt (Entscheidungsregel nach DIN EN ISO/IEC 17025). 
 

§ 6) Justierung 

Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, werden Geräte nur dann justiert, wenn die Unrichtigkeit (systematische Messabweichung) die Toleranz/Fehlergrenze überschreitet und gleichzeitig die Unpräzision (Streuung) innerhalb der Toleranz/Fehlergrenze liegt, da stark streuende Werte eine Unrichtigkeit vortäuschen können. Bei geringfügigen Unrichtigkeiten wird nicht justiert. 
 

§ 7) Transport und Versicherung

Um Beschädigungen beim Transport zu verhindern, werden alle Geräte in geeigneten Versandboxen stoßsicher verpackt und versendet. Alle Versandboxen sind im Rahmen der benannten Versandkostenpauschale generell bis zu einer Höhe von 500,- € versichert. Auf Wunsch können gegen gesonderte Berechnung höhere Haftungssummen geordert und durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Der Kunde ist grundsätzlich für die Versicherung der von ihm übersandten Waren eigenverantwortlich.


§ 8) Reklamationen und Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet, die Versandboxen nach Rücksendung durch das Kalibrierlabor unverzüglich zu prüfen. Im Falle von Transportschäden und/oder Reklamationen, die den Rückversand der Waren an den Kunden betreffen, hat der Kunde diese binnen 48 Stunden an kalibrierungen@carlroth.de zu melden; Danach erlöschen Versicherungsschutz und Haftung. Schadensmeldungen und/oder Reklamationen müssen immer eine Beschreibung, sowie entsprechende Fotos beinhalten.
 

§ 9) Änderungen auf Kundenwunsch 

Sollen auf besonderen Wunsch des Kunden nachträglich Kalibrierscheine oder Rechnungen geändert werden, so werden diese Korrekturen nach Aufwand gesondert berechnet. 
(Ausgenommen sind Korrekturen, die durch Fehler des Kalibrierlabors oder durch Fehler von Carl Roth verursacht wurden.) 


§ 10) Haftung 

Eine Kalibrierung erfasst und dokumentiert den Zustand eines Messgerätes nur zum Zeitpunkt der Messung. Aus diesem Grund können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass die kalibrierten Geräte dauerhaft innerhalb der Toleranzen arbeiten. 


§ 11) Aufbewahrungsfristen 

Messprotokolle und Kalibrierscheine werden durch den ausführenden Dienstleister mindestens 5 Jahre aufbewahrt. 


§ 12) Preise 

Es gelten die im „Kalibrierauftrag Messgeräte“ dargestellten Preise des aktuellen Kalenderjahres. Preisanpassungen zum Jahreswechsel behalten wir uns vor.